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   BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83 (S)   

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BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83 (S) (https://dejure.org/1983,11146)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1983 - 3 StR 184/83 (S) (https://dejure.org/1983,11146)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S) (https://dejure.org/1983,11146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft an einem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    hingewiesen worden sind (Bd. V Bl. 307 d.A.) - die Vergehen nach § 129 StGB, sollten sie vorliegen, mit den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit stehen würden (BGHSt 29, 288).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    Wegen des Vorbringens des Verteidigers des Angeklagten M. das am 1. Januar 1982 in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz nF sei wegen § 31 BtMG nF gegenüber dem alten Recht das mildere Gesetz, verweist der Senat auf das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1983 - 1 StR 820/82 (dort S. 3, 4 mit Nachw. aus der zum Teil auch von der Verteidigung genannten Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    Die Möglichkeit, daß in Wahrheit im Hotel Borchardt nur ein Treffen stattgefunden hat, nötigt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs, da die Teilakte der dem angeklagten zur Last gelegten Handlung untereinander in einem so engen Zusammenhang stehen, daß dem neuen Tatrichter die Gelegenheit gegeben werden muß, eine Entscheidung ohne Bindung an rechtskräftige Feststellungen neu zu treffen (vgl dazu BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht; denn ohne ihn wird der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft ([BGH NJW 1952, 432; BGH, Beschlüsse vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77, vom 20. Juni 1980 - 3 StR 209/80 und vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82 (S); ständige Rechtsprechung]).
  • BGH, 20.06.1980 - 3 StR 209/80

    Änderung einer Urteilsformel bei Unbegründetheit einer Revision

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht; denn ohne ihn wird der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft ([BGH NJW 1952, 432; BGH, Beschlüsse vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77, vom 20. Juni 1980 - 3 StR 209/80 und vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82 (S); ständige Rechtsprechung]).
  • BGH, 09.03.1977 - 2 StR 25/77

    Rechtfertigung des Unterlassens eines förmlichen Teilfreispruchs mit der

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
    Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht; denn ohne ihn wird der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft ([BGH NJW 1952, 432; BGH, Beschlüsse vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77, vom 20. Juni 1980 - 3 StR 209/80 und vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82 (S); ständige Rechtsprechung]).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Der Senat hebt aber auch den Schuldspruch auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung ohne Bindung an rechtskräftige Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S); Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 353 Rdn. 11; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 353 Rdn. 13).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 7/85

    Fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten - Festsetzung einer

    Sie ist deshalb rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S) ; Urteil vom 9. August 1984 - 4 StR 399/84; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 3 StR 328/84; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84).
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